Flash Partybus 2010

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

FLASH FESTIVALBUS®


1. Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Unternehmen Flash Festivalbus, vertreten durch Michael Herweg, nachstehend ANBIETER, und dem Vertragspartner, nachstehend KUNDE.


2. Vertragsschluss

Die Angebote auf Webseiten und Flyern des ANBIETERS stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern vielmehr eine Einladung an den KUNDEN zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Vertrages. Dieses erfolgt verbindlich durch Betätigung des Buttons „AGB akzeptieren & verbindlich bestellen“, auf dem ANBIETER-Internetbuchungsportal, wobei der KUNDE höchstens 5 Tage an sein Vertragsangebot gebunden ist. Innerhalb dieser 5 Tage kann der ANBIETER das Angebot annehmen, wobei die Annahme durch Zugang der Annahmeerklärung in Form einer Bestätigungsmail erfolgt. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird der ANBIETER dem KUNDEN eine schriftliche Reisebestätigung übersenden. Eine entsprechende Verpflichtung besteht nicht, wenn das Reiseangebot durch den KUNDEN weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.


3. Vertragsgegenstand

3.1 Gegenstand des Vertrages ist grundsätzlich eine Transferdienstleistung, bestehend aus einer gebuchten Hin- und einer Rückfahrt vom gewählten Abfahrtsort zum gewählten Festival. Wird nur eine Hin- oder eine Rückfahrt gebucht, ist nur sie Bestandteil des Vertrages.

3.2 Als Ergänzungsleistung bietet der ANBIETER die Vermittlung von Festivaltickets an.

3.3. Als weitere Ergänzungsleistung bietet der ANBIETER ferner die Vermietung eines Einzel- oder Gruppenzeltes, eines Campingstuhl und einer Isomatte an. Beim Aufbau des Gruppenzeltes ist die Mithilfe der Mieter erforderlich.

3.4 Soweit mehr als eine der vorgenannten Reiseleistungen gebucht wird liegt eine Mehrzahl von Reiseleistungen vor und handelt es sich um eine Reise im Sinne der §§ 651a ff BGB.


4. Bezahlung

Bei Reisen gemäß §§ 651a ff BGB erfolgt eine Bezahlung erst nach Übermittlung des
Sicherungsscheines. Der ANBIETER verzichtet ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl. Bei Buchungen innerhalb vier Wochen vor Reisebeginn ist der Reisebetrag unverzüglich fällig, bei längerfristiger Buchung vier Wochen vor Reiseantritt. Bei Nichtzahlung des Gesamtbetrages zur Fälligkeit ist der ANBIETER nach Mahnung unter Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der KUNDE die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5. zu tragen.

5.2 Rücktritt des ANBIETERS

Die seit 2009 geltende ABFAHRTSGARANTIE ist für das Jahr 2022 ausgesetzt. Grund ist das unvorhersehbare Buchungsverhalten, da Viele in Deutschland die Coronainfektion weiterhin als gefährlich betrachten oder befürchten, mit Maske im Bus sitzen zu müssen (was nicht der Fall ist).
Abweichend von der langjährigen Praxis ist der Anbieter 2022 berechtigt, bei Nichterreichen einer MINDESTTEILNEHMERZAHL von 30 Mitfahrern pro Bus die Fahrt zu canceln. Die Fahrtabsage ist dem KUNDEN 10 Tage vorher mitzuteilen. 

 
5.2 Rücktritt des KUNDEN

Abweichend vom Branchenüblichen bietet der ANBIETER großzügigere Regelungen bei Rücktritt:

5.1 Gegen eine Entschädigungspauschale von 20% des Gesamtpreises gewährt der ANBIETER ein Rücktrittsrecht bis drei Wochen vor Fahrtantritt. Bereits gezahlte Beträge werden abzüglich der Entschädigungspauschale zurückerstattet.

5.2 Gegen eine Entschädigungspauschale von 30% des Gesamtpreises gewährt der ANBIETER ein Rücktrittsrecht bis zwei Wochen vor Fahrtantritt. Bereits gezahlte Beträge werden abzüglich der Entschädigungspauschale zurückerstattet.

5.3 Gegen eine Entschädigungspauschale von 50% des Gesamtpreises räumt der ANBIETER ein Rücktrittsrecht bis eine Woche vor Reiseeintritt ein. Bereits gezahlte Beträge werden abzüglich der Entschädigungspauschale zurückerstattet.

5.4 Bei kurzfristiger Absage (6 Tage und weniger) oder Nichtantritt beträgt die Entschädigungspauschale 90% des Gesamtpreises. Bereits gezahlte Beträge werden abzüglich der Entschädigungspauschale zurückerstattet.

5.5 Teilweiser Nichtantritt: Ist der KUNDE kurzfristig am rechtzeitigen Antritt der Hinreise verhindert und erreicht das Ziel auf anderem Wege, behält er seinen Anspruch auf Leistung für die Rückfahrt, sofern er den ANBIETER spätestens 24 Stunden vor Rückabfahrt informiert und sich pünktlich am vereinbarten Abfahrtsort einfindet. Bei Nicht-Rückreise des KUNDEN aus Gründen die dem KUNDEN zuzurechnen sind, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung für die Rückreise.

5.6 Dem ANBIETER bleibt es unbenommen statt der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere konkrete Entschädigung zu verlangen, soweit der ANBIETER diese dem KUNDEN bereits bei Geltendmachung nachweist.

5.7 Dem KUNDEN bleibt es unbenommen dem ANBIETER nachzuweisen, dass der entstandene Schaden geringer ist als eine in Ziffer 5.1 bis Ziffer 5.4 angegebene Entschädigungspauschale, bzw. dass gar kein Schaden entstanden ist.


6. Übertragung

Ist der KUNDE kurzfristig verhindert, ist er ausdrücklich berechtigt, Transfer und, soweit gebucht, Festivalticket selbst weiterzuveräußern. Ein Umbuchungsentgelt fällt nicht an. Der ANBIETER ist über Name und Anschrift des Ersatz-Fahrgastes zu informieren, auf den die Ansprüche übergehen sollen. Der ANBIETER kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.


7. Mitwirkungspflichten

Mängel der Vertragsleistung hat der KUNDE gegenüber dem ANBIETER unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der KUNDE dies schuldhaft besteht kein Anspruch auf Minderung des Gesamtpreises, es sei denn die Mängelanzeige wäre erkennbar aussichtslos oder sonst unzumutbar. Soweit vor Ort eine Reiseleitung vorhanden ist, ist die Mängelanzeige unverzüglich dieser gegenüber zu erklären, i.ü. unverzüglich am Sitz des ANBIETERS . Soweit zumutbar, ist dem ANBIETER Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.


8. Haftungsbeschränkung

8.1 Für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist die vertragliche Haftung des ANBIETERS auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des KUNDEN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

2. soweit der ANBIETER für einen dem KUNDEN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.2 Der ANBIETER haftet nicht für Sach- oder Personenschäden oder Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen im Voraus ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den KUNDEN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung des ANBIETERS sind.

8.3 Die deliktische Haftung des ANBIETERS für Schäden, die nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen ist jeweils je KUNDE und Reise auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.


9. Verjährung

9.1 Ansprüche des KUNDEN nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des ANBIETERS oder eines Erfüllungsgehilfen des ANBIETERS berufen verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

9.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

9.3 Die Verjährung ist gehemmt wenn zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN Verhandlungen über den Anspruch oder dessen Grundlage geführt werden, jedoch nur bis eine der Parteien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.


10. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB hat der KUNDE innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem ANBIETER geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.


11. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Als Gerichtsstand wird - sofern der KUNDE Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder der KUNDE seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Ausland hat, bzw. mit KUNDEN bei denen der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort nicht bekannt ist München vereinbart. Der KUNDE kann den ANBIETER nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des ANBIETERS gegen den KUNDEN ist der Wohnsitz des KUNDEN maßgeblich. Alle Verträge unterliegen deutschem Recht. Bei Klagen des KUNDEN gegen den ANBIETER im Ausland wird, soweit dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere im Hinblick auf Umfang, Art und Höhe von Ansprüchen des KUNDEN ausschließlich deutsches Recht Anwendung finden.


12. Schlussbestimmungen und Schriftform

Alle bisherigen AGB verlieren mit wirksamer Einbeziehung dieser neuen AGB ihre Gültigkeit. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des jeweiligen Vertrages mit dem KUNDEN als Ganzes nicht. Die Vertragspartner sind bestrebt im Falle einer sich so ergebenden Lücke, eine rechtswirksame Regelung herbeizuführen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen und sind an die dem Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift zu richten. Auch eine Vereinbarung, die diesbezüglich das Erfordernis der Schriftform aufhebt, hat schriftlich zu erfolgen. Diese AGB ersetzen alle vor Abschluss eines Vertrages getroffenen Vereinbarungen und Absprachen und regeln das Verhältnis zwischen den Parteien abschließend, soweit nicht schriftliche Ergänzungen zu einem Vertrag vorgenommen werden, die zum Bestandteil des Vertrages erklärt werden. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrags bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung der Schriftform ist ebenfalls nur schriftlich möglich.


Verwender:
Flash Festivalbus®
Michael Herweg
Ludwigsfelder Str. 15
80997 München

Hotline:
Festivalbus-Hotline: +49 (0)170/9224225

Email: info@flash-festivalbus.de

Irrtümer vorbehalten!

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